Insolvenz-Services

Begleitung und Unterstützung im Verfahren

Während eines Insolvenzverfahrens sind zahlreiche organisatorische, buchhalterische und administrative Aufgaben zu bewältigen. Dazu zählen etwa die Führung der Insolvenztabelle, die ordnungsgemäße Buchhaltung nach HGB und Insolvenzordnung sowie die Kontrolle von Zahlungsströmen. Auch Themen wie Aktenmanagement oder die Räumung und Entsorgung von Betriebsstätten gehören dazu. Mit spezialisierten Services wird sichergestellt, dass alle Anforderungen des Verfahrens präzise, transparent und gesetzeskonform umgesetzt werden.

Was wir für Sie tun.

Im Bereich Insolvenzberatung

Aktenmanagement und Datensicherung

Aktenmanagement und Datensicherung

Alle verfahrensbezogenen Unterlagen werden systematisch geordnet, archiviert und bei Bedarf aufbereitet. Gleichzeitig sorgt eine datenschutzkonforme und revisionssichere Speicherung dafür, dass sowohl physische als auch digitale Dokumente geschützt und jederzeit verfügbar sind. Durch diese integrierte Vorgehensweise wird die gerichtliche Nachweispflicht ebenso unterstützt wie die interne Prüfung und die Kommunikation mit Gläubigern und Verfahrensbeteiligten.

HGB Buchhaltung

HGB Buchhaltung

Die HGB-Buchhaltung wird regelmäßig im Rahmen insolvenznaher Übergangsphasen benötigt – etwa bei Eigenverwaltungen oder im Zeitraum vor Verfahrenseröffnung. Die Leistung umfasst die korrekte Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach HGB, inklusive Monats- oder Quartalsauswertungen sowie vorbereitender Abschlussarbeiten.

Insolvenzbuchhaltung

Insolvenzbuchhaltung

Die Insolvenzbuchhaltung erfüllt die besonderen buchhalterischen Anforderungen des Insolvenzrechts. Sie stellt sicher, dass Zahlungsflüsse korrekt zugeordnet, Masseverbindlichkeiten erfasst und die Berichtspflichten gegenüber dem Gericht ordnungsgemäß erfüllt werden.

Insolvenztabelle

Insolvenztabelle

Im Rahmen der Insolvenztabelle erfolgt die systematische Erfassung und Bearbeitung aller Forderungsanmeldungen. Die Leistung umfasst die formale Prüfung, die Zuordnung zu den jeweiligen Forderungskategorien sowie die Vorbereitung der Tabelle für das Insolvenzgericht.

Räumungen / Entsorgung

Räumungen / Entsorgung

Die Leistung umfasst die vollständige Organisation und Durchführung von Räumungen im Rahmen von Insolvenzverfahren. Dazu zählen die Sicherung verwertbarer Gegenstände, die Entsorgung nicht verwertbaren Materials sowie die Übergabe geräumter Flächen in ordnungsgemäßem Zustand. Der Ablauf erfolgt abgestimmt mit dem Insolvenzverwalter und unter Berücksichtigung mietrechtlicher oder vertraglicher Vorgaben.

Zahllaufkontrolle

Zahllaufkontrolle

Die Zahllaufkontrolle umfasst die prüfende Begleitung sämtlicher Auszahlungen im Verfahren. Grundlage sind abgestimmte Zahlungsfreigaben, Abgleich mit Buchungsvorgängen sowie die Sicherstellung der korrekten Mittelverwendung. Ziel ist die Vermeidung unzulässiger Zahlungen und die dokumentierte Nachvollziehbarkeit gegenüber Verwalter und Gericht.

Leistungsspektrum

Verlässliche Unterstützung für Insolvenzverwalter

Ein Insolvenzverfahren erfordert klare Strukturen und die zuverlässige Umsetzung zahlreicher Standardaufgaben. Dienstleistungen, die auf die besonderen Anforderungen des Verfahrens abgestimmt sind, schaffen Stabilität und Transparenz.


Entlastung bei Routineprozessen

Standardisierte Abläufe in Buchhaltung, Tabellenführung und Zahlungsverkehr sichern eine gleichbleibend hohe Qualität und reduzieren den administrativen Aufwand.


Fokus auf strategische Aufgaben

Durch die zuverlässige Übernahme operativer Tätigkeiten entsteht Freiraum für die Steuerung des Verfahrens und die Lösung der wesentlichen Fragestellungen.

Was bedeutet Insolvenz?

Insolvenz tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und die Schulden nicht mehr bedienen kann. Dies kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen treffen. Häufige Ursachen für eine Insolvenz sind hohe Schulden, plötzliche Einnahmeverluste oder ein unerwarteter Anstieg von Ausgaben. Doch was passiert, wenn man Insolvenz anmelden muss, und wie läuft das Verfahren ab?

Wir klären in unserer Insolvenzberatung darüber auf, wann und wie eine Insolvenz eingeleitet werden sollte. Unsere Experten beraten Sie individuell und bieten Lösungen, wie Sie die Insolvenz vielleicht sogar vermeiden können. Sollten Sie sich bereits in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung bis hin zur Restschuldbefreiung.

Wann muss ich Insolvenz anmelden?

Eine der häufigsten Fragen, die uns in der Insolvenzberatung gestellt wird, lautet: „Wann muss ich Insolvenz anmelden?“. Die Antwort ist nicht immer einfach, da es von der finanziellen Situation und den individuellen Umständen abhängt. Generell ist eine Insolvenz anzumelden, wenn Zahlungsunfähigkeit besteht oder wenn eine Überschuldung vorliegt.

Privatpersonen sollten über eine Privatinsolvenz nachdenken, wenn sie ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen können. Für Unternehmen gilt, dass eine Unternehmensinsolvenz oft dann in Betracht gezogen werden muss, wenn der Betrieb zahlungsunfähig ist oder seine Schulden langfristig nicht begleichen kann.

Unternehmensinsolvenz – Sanierung und Neuanfang

Ein Unternehmen in die Insolvenz zu führen, ist oft der letzte Ausweg. Doch viele Unternehmer fragen uns: „Was passiert mit meinem Unternehmen bei einer Insolvenz?“ In der Unternehmensinsolvenz gibt es verschiedene Verfahren, die darauf abzielen, das Unternehmen zu retten und gleichzeitig die Gläubiger zufrieden zu stellen.

Ein häufig genutzter Ansatz ist das sogenannte Insolvenzplanverfahren, bei dem das Unternehmen mit einem Sanierungsplan reorganisiert werden kann. In einigen Fällen kann eine Eigenverwaltung beantragt werden, bei der das Unternehmen weiterhin unter der Aufsicht des Managements operiert, während das Insolvenzverfahren läuft.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, einen maßgeschneiderten Plan zu entwickeln, der sowohl die finanziellen Interessen der Gläubiger als auch die Möglichkeit eines Weiterbetriebs berücksichtigt. Ziel ist es, den Betrieb fortzuführen und Arbeitsplätze zu sichern.

Privatinsolvenz – Schutz und Neubeginn

Für viele Privatpersonen stellt sich die Frage: „Was passiert, wenn ich Privatinsolvenz anmelde?“ Das Privatinsolvenzverfahren zielt darauf ab, verschuldeten Personen eine Chance auf einen finanziellen Neuanfang zu geben. Der Prozess dauert in der Regel drei bis sechs Jahre, abhängig von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Während dieser Zeit müssen Betroffene strenge Auflagen einhalten, beispielsweise den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung, durch die die verbleibenden Schulden erlassen werden. Doch welche Schulden sind in der Privatinsolvenz abgedeckt und welche nicht? Diese und weitere Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die Rolle des Insolvenzverwalters

Sowohl bei Privat- als auch bei Unternehmensinsolvenzen spielt der Insolvenzverwalter eine zentrale Rolle. Aber viele unserer Mandanten stellen sich die Frage: „Was macht ein Insolvenzverwalter?“ Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners. Er sorgt dafür, dass die Gläubiger entsprechend ihrer Ansprüche befriedigt werden.

Der Insolvenzverwalter prüft auch, ob das Insolvenzverfahren gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten gibt, das Unternehmen oder Teile des Vermögens zu retten. In der Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen jedoch weitgehend in der Kontrolle des Managements, während der Insolvenzverwalter die rechtliche Aufsicht führt.

Insolvenz vermeiden – Gibt es Alternativen?

Die Vermeidung der Insolvenz ist ein häufiges Ziel unserer Mandanten. Oft wird gefragt: „Wie kann ich Insolvenz vermeiden?“ Es gibt verschiedene Alternativen zur Insolvenz, wie etwa die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder eine Schuldensanierung. In einigen Fällen kann eine Umschuldung die finanzielle Situation verbessern und eine Insolvenz verhindern.

Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Alternativen zur Insolvenz zu prüfen und umzusetzen. Dabei kann auch ein Gläubigervergleich sinnvoll sein, bei dem Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich auf eine Reduzierung der Schulden zu einigen.

Insolvenzberatung – Ihr Weg aus der Krise

Die Entscheidung, eine Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen, ist oft der erste Schritt auf dem Weg zur Lösung Ihrer finanziellen Probleme. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen umfassende Beratung und begleitet Sie durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens.

Egal ob Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zur Unternehmensinsolvenz oder zu den rechtlichen Aspekten eines Insolvenzverfahrens haben – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanzielle Situation analysieren und Lösungen finden, die zu Ihnen passen.

Ihr Beraterteam

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Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt aus der finanziellen Krise machen!

Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Experten. Wir analysieren Ihre Situation, finden individuelle Lösungen und begleiten Sie auf dem Weg zu einem schuldenfreien Neustart. Zögern Sie nicht – je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich professionell unterstützen!

Was ist eine Insolvenz?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungen an Gläubiger zu leisten. Das Insolvenzverfahren dient dazu, eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens auf die Gläubiger sicherzustellen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich langfristig von seinen Schulden zu befreien.

Insolvenz muss angemeldet werden, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass die laufenden Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Bei Überschuldung übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) betrifft Einzelpersonen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenz) betrifft Unternehmen und Selbstständige. Der Ablauf und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Insolvenzart, und es gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens besteht aus mehreren Schritten:

  1. Insolvenzantrag beim Gericht.
  2. Eröffnung des Verfahrens durch das Gericht und Ernennung eines Insolvenzverwalters.
  3. Prüfung der Vermögenswerte und Verteilung an die Gläubiger.
  4. Für Privatpersonen kann das Verfahren mit der Restschuldbefreiung enden, bei Unternehmen kann ein Sanierungs- oder Liquidationsverfahren folgen.

Die Restschuldbefreiung entlastet den Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von den verbleibenden Schulden. Dies gilt für Privatpersonen und ist ein zentraler Bestandteil der Privatinsolvenz. Die Restschuldbefreiung tritt nach einer Wohlverhaltensphase von in der Regel drei bis sechs Jahren ein, in der bestimmte Pflichten erfüllt werden müssen.

Die Kosten einer Insolvenzberatung hängen von der Komplexität des Falls ab. In der Regel beinhalten sie die Beratung zu den rechtlichen und finanziellen Schritten, Unterstützung bei der Erstellung des Insolvenzantrags und die Begleitung durch das Verfahren. Wir bieten Ihnen eine transparente Preisgestaltung und klären die Kosten im Vorfeld ab.

In manchen Fällen kann eine Insolvenz durch außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern oder durch eine Umschuldung vermieden werden. Auch ein Gläubigervergleich, bei dem eine reduzierte Zahlung vereinbart wird, ist möglich. Eine frühzeitige Insolvenzberatung kann dabei helfen, die beste Strategie zur Insolvenzvermeidung zu entwickeln.

Bestimmte Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, z. B. Bußgelder, Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen oder Schulden aus rückständigem Unterhalt. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die genaue Schuldenstruktur im Rahmen der Insolvenzberatung zu informieren.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen, z. B. durch ein Insolvenzplanverfahren oder in der Eigenverwaltung. Ziel ist es, den Betrieb zu sanieren und Gläubiger gleichzeitig fair zu behandeln. Ein Sanierungsplan kann Ihnen dabei helfen, das Unternehmen zu stabilisieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Im Insolvenzverfahren wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Dies betrifft insbesondere hohe Vermögenswerte, während bestimmte Gegenstände, die als notwendig für das Leben oder Arbeiten angesehen werden (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte, Werkzeuge), unpfändbar sind. In der Insolvenzberatung klären wir, was im Einzelfall als pfändbar gilt.

Die Dauer einer Privatinsolvenz beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Jahren. Die Dauer hängt davon ab, wie viel von den Schulden während des Verfahrens beglichen wird und ob die Wohlverhaltensphase ohne Verstöße durchlaufen wird. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Restschuldbefreiung gewährt werden.

Während der Insolvenz ist es in der Regel schwierig, einen Kredit zu erhalten, da die Kreditwürdigkeit stark beeinträchtigt ist. Zudem sollte vermieden werden, neue Schulden aufzunehmen, um das Verfahren nicht zu gefährden. In Ausnahmefällen kann ein Kredit möglich sein, jedoch nur unter strengen Bedingungen.

Die Meldung der Insolvenz bleibt für drei Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens in der Schufa gespeichert. Das bedeutet, dass Kreditwürdigkeit und Bonität für diesen Zeitraum beeinträchtigt sind. Nach dieser Zeit wird der Eintrag gelöscht, und es besteht die Möglichkeit, wieder eine positive Bonität aufzubauen.

Alternativen zur Insolvenz sind die außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung gesucht wird, und der Gläubigervergleich. Auch eine Umschuldung kann helfen, die Schuldenlast zu reduzieren. Eine frühzeitige Beratung ist wichtig, um alle Alternativen zur Insolvenz zu prüfen.

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