Vermögensfeststellung und Verwertung

Transparenz schaffen, Werte sichern.

In Insolvenzverfahren ist es entscheidend, einen klaren Überblick über die vorhandenen Vermögenswerte zu gewinnen. Die systematische Feststellung und Bewertung bildet die Grundlage, um Werte rechtssicher und effizient zu verwerten. So wird aus Unsicherheit eine geordnete Abwicklung, die den bestmöglichen Beitrag zur Gläubigerbefriedigung leistet.

Was wir für Sie tun.

Im Bereich Verwertung im Insolvenzverfahren

Bewertung von Vermögensgegenständen

Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung von Vermögensgegenständen ist ein zentraler Bestandteil der Vermögensfeststellung im Insolvenzverfahren. Bewertet werden insbesondere Anlage- und Umlaufvermögen – von Maschinen und technischen Anlagen über Fahrzeuge bis hin zu Vorräten und Betriebs- oder Geschäftsausstattung. Die Wertermittlung erfolgt auf Basis marktüblicher Bewertungsansätze und unter Berücksichtigung des jeweiligen Verwertungskontextes. Die Ergebnisse dienen sowohl als Grundlage für gerichtliche oder gutachterliche Stellungnahmen als auch zur Ableitung wirtschaftlich sinnvoller Verwertungsstrategien.

Drittrechteprüfung

Drittrechteprüfung

Die Drittrechteprüfung dient der rechtlichen Klärung von Eigentumsverhältnissen an Vermögensgegenständen. Im Rahmen von Insolvenzverfahren wird geprüft, ob bewegliche Güter dem schuldnerischen Unternehmen zuzurechnen sind oder ob Rechte Dritter bestehen – etwa aus Sicherungsübereignung, Leasingverträgen, Eigentumsvorbehalten oder Mietkauf. Die Prüfung erfolgt auf Basis von Unterlagen, Gesprächen mit Anspruchstellern und vor Ort erhobenen Informationen. Ziel ist es, eine rechtssichere Zuordnung zu ermöglichen und dem Insolvenzverwalter belastbare Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen.

Gutachtenerstellung

Gutachtenerstellung

Die Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der zuvor durchgeführten Inventarisierung, Rechteprüfung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Das Gutachten fasst die Ergebnisse strukturiert zusammen, dokumentiert Eigentumsverhältnisse und Drittrechte und enthält nachvollziehbare Bewertungen relevanter Positionen. Es dient als Entscheidungsgrundlage für Insolvenzverwalter, Gerichte und weitere Verfahrensbeteiligte – etwa im Hinblick auf Verwertung, Aussonderung oder Verfahrensfortführung. Die Erstellung erfolgt unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Anforderungen sowie gerichtlicher Verwertbarkeit.

Inventarisierung

Inventarisierung

Die Inventarisierung bildet die Grundlage für die strukturierte Bewertung und Verwertung von Vermögensgegenständen. Sie umfasst die vollständige Erfassung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, die Dokumentation des Zustands sowie die Zuordnung zu Standorten und Nutzungseinheiten. Im Rahmen von Insolvenzverfahren erfolgt die Inventarisierung regelmäßig unter Berücksichtigung möglicher Drittrechte, Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsübereignungen. Ziel ist es, eine transparente und belastbare Vermögensübersicht zu schaffen, die als Ausgangspunkt für weitere Schritte im Verfahren dient.

Transaktionsbegleitung bei Asset Deals

Transaktionsbegleitung bei Asset Deals

Begleitung der rechtssicheren Übertragung von Vermögenswerten (Maschinen, Immobilien, Markenrechte etc.) auf Käufer. Dazu zählen die Organisation und Koordination des Übertragungsprozesses sowie die Abstimmung mit Interessenten und Beteiligten. Ziel ist ein transparenter und geordneter Ablauf, der den bestmöglichen Verwertungserfolg sicherstellt.

Verwertung

Verwertung

Die Verwertung von Vermögensgegenständen umfasst die strukturierte Umsetzung des Verkaufs – sei es im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder außerhalb. Ziel ist es, vorhandene Werte möglichst effizient und marktgerecht zu realisieren. Je nach Gegenstandsart und Situation kommen Einzelverkäufe, Paketverkäufe oder öffentliche Auktionen zum Einsatz. Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen, potenzielle Drittrechte und marktbezogene Faktoren berücksichtigt. Eine professionell begleitete Verwertung schafft Transparenz, minimiert Verluste und trägt zur geordneten Abwicklung oder Fortführung bei.

Leistungsspektrum

Von der Feststellung bis zur Verwertung

Die Sicherung und bestmögliche Nutzung von Vermögenswerten ist ein zentraler Bestandteil jedes Insolvenzverfahrens. Damit Werte erhalten und rechtssicher verwertet werden können, braucht es eine strukturierte Vorgehensweise: von der Inventarisierung und Bewertung bis hin zur geordneten Veräußerung.

Ziel ist nicht nur die Rückführung von Mitteln zur Befriedigung der Gläubiger, sondern auch die Transparenz für alle Beteiligten – vom Insolvenzverwalter über Investoren bis zu potenziellen Käufern. Eine klare Dokumentation und ein professionell gesteuerter Ablauf stellen sicher, dass der Prozess effizient verläuft und Vermögenswerte den größtmöglichen Beitrag leisten können.

Unsere Bausteine. Ihr Erfolg.

Wie läuft die Inventarisierung bei einer Insolvenz ab?

Die Inventarisierung ist der erste Schritt im Verwertungsprozess. In dieser Phase werden alle Vermögenswerte des insolventen Unternehmens erfasst und kategorisiert. Dies umfasst unter anderem:

Abstimmung mit Insolvenzverwalter und Beteiligten unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (z. B. HGB, Insolvenzordnung). Der Ablauf der Inventarisierung wird strukturiert festgelegt.

Umfassende Aufnahme aller Vermögenswerte an den Standorten – von Maschinen und Immobilien bis zu immateriellen Gütern wie Markenrechten oder Lizenzen.

Überprüfung auf bestehende Dritt- und Sicherungsrechte sowie sachgerechte Wertermittlung. Damit entsteht eine belastbare Grundlage für weitere Schritte.

Erstellung eines detaillierten Inventarberichts bzw. Gutachtens, das Transparenz schafft und als rechtssichere Basis für Verwertung und Verhandlungen dient.

Verwertung von Vermögenswerten durch geeignete Verfahren wie Ausschreibungen, Versteigerungen oder Direktverkäufe. Im Anschluss erfolgt die rechtssichere Übertragung an neue Eigentümer, beispielsweise im Rahmen von Asset Deals.

Unsere Experten führen die Inventarisierung gründlich durch und erfassen alle wirtschaftlich relevanten Gegenstände. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um physische Güter wie Maschinen und Geräte oder um immaterielle Werte wie Lizenzen oder Markenrechte handelt. Jeder Vermögenswert wird erfasst, um ein vollständiges Bild der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Ermittlung des Wertes von Vermögenswerten

Nach der Inventarisierung folgt die Bewertung der Vermögenswerte. Diese ist ein zentraler Bestandteil des Insolvenzverfahrens, da der Wert der Vermögensgegenstände bestimmt, welchen Erlös sie bei der Verwertung erzielen können. Die Bewertung erfolgt durch erfahrene Gutachter, die eine fundierte Analyse der wirtschaftlichen Situation und der Marktgegebenheiten durchführen. Faktoren, die in die Bewertung einfließen, sind unter anderem:

Gerade bei spezifischen Maschinen oder branchenspezifischen Anlagegütern ist es wichtig, dass die Bewertung durch spezialisierte Gutachter erfolgt, die die tatsächlichen Marktwerte realistisch einschätzen können. Als Insolvenzberater arbeiten wir eng mit erfahrenen Gutachtern zusammen, um eine verlässliche und nachvollziehbare Bewertung Ihrer Vermögenswerte sicherzustellen.

Gutachten im Insolvenzverfahren: Grundlage für transparente Entscheidungen

Gutachten sind im Insolvenzverfahren ein zentrales Instrument, um den Wert von Immobilien, Maschinen, Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie schaffen eine objektive Entscheidungsbasis für Insolvenzverwalter, Gerichte und Gläubiger und sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und den bestmöglichen Erlös im Verwertungsprozess zu erzielen.

Immobilienbewertung
Realistische Einschätzung des Marktwertes unter Berücksichtigung von Standort, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten.

Technische Anlagen und Maschinen
Bewertung spezieller oder branchenspezifischer Anlagen, deren Marktwert stark von Zustand, Alter und Nachfrage abhängt.

Betriebs- und Geschäftsausstattung
Dokumentation und Bewertung von Ausstattung und Inventar, um eine geordnete Verwertung oder Übertragung zu ermöglichen.

Gutachten bilden damit die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung des Insolvenzverfahrens und tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren.

Ablauf einer Versteigerung im Insolvenzverfahren

Wenn die Bewertung abgeschlossen ist, folgt oft die Versteigerung der Vermögenswerte. Versteigerungen sind eine effiziente Möglichkeit, Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Vermögenswerte schnell und zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Die Durchführung von Versteigerungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt in der Regel durch spezialisierte Auktionshäuser oder Online-Plattformen.

Bei der Planung und Durchführung von Versteigerungen achten wir darauf, dass:

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Insolvenzversteigerungen ermöglicht es uns, auch komplexe Vermögenswerte erfolgreich zu veräußern. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, Unternehmen oder Privatpersonen, die an einer Insolvenzversteigerung teilnehmen möchten, umfassend zu beraten.

Wie unterstützt ein Insolvenzberater bei der Verwertung?

Die Verwertung im Insolvenzverfahren ist ein vielschichtiger Prozess, der eine genaue Planung und Durchführung erfordert. Als erfahrene Insolvenzberater unterstützen wir sowohl Unternehmen als auch Insolvenzverwalter und Gläubiger dabei, den Verwertungsprozess effizient zu gestalten und den maximalen Nutzen daraus zu ziehen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Insolvenzberatung wissen wir, wie wichtig es ist, alle Beteiligten transparent und zuverlässig zu informieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Prozess reibungslos abläuft und sowohl der Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger von einer optimalen Verwertung profitieren.

Was passiert mit den Erlösen aus der Verwertung?

Die Einnahmen aus der Verwertung werden im Insolvenzverfahren in erster Linie verwendet, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Dabei gilt eine klare Rangfolge, nach der bestimmte Gläubigergruppen vorrangig bedient werden. Dazu gehören unter anderem:

Der verbleibende Betrag wird dann auf die restlichen Gläubiger verteilt, sofern noch Mittel vorhanden sind. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, auch wenn dies oft nur anteilig möglich ist.

Fazit: Verwertung als Schlüsselprozess im Insolvenzverfahren

Die Verwertung ist ein zentraler Bestandteil eines jeden Insolvenzverfahrens. Sie umfasst die Inventarisierung, Bewertung und den Verkauf der Vermögenswerte des insolventen Unternehmens. Durch die professionelle Unterstützung eines erfahrenen Insolvenzberaters kann dieser Prozess optimiert und der maximale Erlös für die Gläubiger erzielt werden.

Unsere Aufgabe ist es, den Verwertungsprozess von Anfang bis Ende zu begleiten und alle Beteiligten optimal zu beraten. Ob Sie als Unternehmen betroffen sind oder als Gläubiger Ihre Forderungen durchsetzen möchten – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass die Verwertung im Insolvenzverfahren erfolgreich und effizient durchgeführt wird.