Die Bewertung von Vermögensgegenständen ist ein zentraler Bestandteil der Vermögensfeststellung im Insolvenzverfahren. Bewertet werden insbesondere Anlage- und Umlaufvermögen – von Maschinen und technischen Anlagen über Fahrzeuge bis hin zu Vorräten und Betriebs- oder Geschäftsausstattung. Die Wertermittlung erfolgt auf Basis marktüblicher Bewertungsansätze und unter Berücksichtigung des jeweiligen Verwertungskontextes. Die Ergebnisse dienen sowohl als Grundlage für gerichtliche oder gutachterliche Stellungnahmen als auch zur Ableitung wirtschaftlich sinnvoller Verwertungsstrategien.